
In nicht immer eindeutigen oder auch strittigen Fällen des Denkmalschutzes kann eine Begutachtung in Form einer denkmalfachlichen Stellungnahme hilfreich sein. Dabei wird das Bauwerk hinsichtlich seiner unter Umständen vielschichtigen historischen Bedeutung detailliert untersucht, um im Anschluss seine etwaige Denkmaleigenschaft zu bewerten. Umfassende Quellenrecherchen (Archivalien) und bauhistorische Untersuchungen (Bauforschung) können dabei Teil eines denkmalfachlichen Gutachtens sein.