Denkmalfachliche Gutachten

Beurteilung der Denkmaleigenschaft

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In nicht immer eindeutigen und zum Teil auch strittigen Fällen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist die intensive Begutachtung in Form einer denkmalfachlichen Stellungnahme hilfreich. Das Bauwerk oder auch die städtebauliche Struktur kann so detailliert hinsichtlich einer unter Umständen vielschichtigen Denkmaleigenschaft beurteilt werden. In der Regel ist – insbesondere zur Beurteilung einer nicht eindeutigen Denkmaleigenschaft – eine umfassende bauhistorische Quellenrecherche Teil eines denkmalfachlichen Gutachtens.

Beauftragte Gutachten (Auswahl):

  • Renaissance-Bürgerhaus in Augsburg mit mittelalterlichem Kern:
    Beurteilung der Denkmaleigenschaft einzelner Bauabschnitte; Beurteilung von Baumaßnahmen der Vergangenheit
  • „Paul-Heyse“-Villa in München:
    Beurteilung der Denkmaleigenschaft von Hauptgebäude, Anbauten, Gartenmauer und Freiflächen
  • „Zuhaus“ des 19. Jh. als Teil einer landwirtschaftlichen Hofanlage in Bad Endorf (Chiemgau):
    Beurteilung der Konstruktion/Bausubstanz und Vorschlag eines Instandsetzungskonzeptes
  • Villa der 1920er Jahre in München:
    Berurteilung der Denkmaleigenschaft nach Veränderungen der 1980er Jahre
  • Klassizistisches Mietshaus in München:
    Beurteilung der städtebaulichen Bedeutung im Altstadtensemble
  • Wohnhaus der 1930er Jahre in München:
    Beurteilung der Denkmaleigenschaft unter Berücksichtigung des Stellenwertes innerhalb der Münchner Moderne
  • „Alte Tierklinik am Englischen Garten“:
    Beurteilung der Denkmaleigenschaft der Institutsgebäude im Hinblick auf die Bedeutung der erhaltenen bauzeitlichen Substanz
Beispiel Gutachten